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   BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50   

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https://dejure.org/1951,188
BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50 (https://dejure.org/1951,188)
BGH, Entscheidung vom 05.01.1951 - 2 StR 83/50 (https://dejure.org/1951,188)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 1951 - 2 StR 83/50 (https://dejure.org/1951,188)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 1, 20
  • BGHSt 1, 21
  • NJW 1951, 203
 
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Wird zitiert von ... (154)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 22.09.1938 - 2 D 467/38

    1. Zum Begriffe der "Tat" i. S. des § 264 Abs. 1 StPO. 2. Ist eine wahlweise

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  • RG, 03.12.1935 - 1 D 1195/34

    Wie ist ein Anstifter zu beurteilen, der durch dieselbe natürliche Handlung einen

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  • RG, 12.02.1895 - 4582/94

    1. Läßt sich in dem Falle, wenn bei einem von mehreren gemeinschaftlich gegen

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  • LG Frankfurt/Main, 19.08.1965 - 4 Ks 2/63

    1. Auschwitz-Prozess

    Der Annahme einer solchen gleichartigen Handlungseinheit steht die höchstpersönliche Natur des verletzten Rechtsguts nicht unbedingt entgegen, sie ist also auch bei Tötungsdelikten denkbar (vgl. Schönke-Schröder Anm.2 zu § 73 StGB; BGHSt 1, 21; 6, 82).
  • BGH, 27.03.1953 - 1 StR 689/52
    In diesem Fall ist die mehrfache Verletzung des § 221 nach den Grundsätzen der Tateinheit (§ 73 StGB) zu beurteilen (RGSt 70, 385, 387; 76, 353, 357; BGHSt 1, 20).
  • VG Düsseldorf, 17.11.2021 - 29 K 8461/18

    Tantramassage ist sexuelle Dienstleistung

    Sowohl im Strafrecht als auch im Zivilrecht liegt eine Handlung im natürlichen Sinne vor, wenn es durch einen menschlichen Entschluss zu einer Willensbetätigung kommt, BGH, Urteil vom 5. Januar 1951 - 2 StR 83/50 -, juris, Rn. 2; BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 155/62 -, juris, Rn. 38; BGH, Urteil vom 12. Februar 1963 - VI ZR 70/62 -, juris, Rn. 12; vgl. zu den im Einzelnen umstrittenen Handlungslehren: Schönke/Schröder/Eisele StGB, 30. Auflage 2019, vor § 13 Rn. 25 ff.
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